Erziehungsbeauftragung

Für Besucher ab 16 Jahren und unter 18 Jahren, die am Rosenmontagsball in Thalmassing auch nach 24 Uhr bleiben wollen, hält das Jugendschutzgesetz die Möglichkeit bereit, den Erziehungsauftrag an eine volljährige, verantwortungsvolle Person zu übertragen (vgl: §1 Abs. 1 Nr.4 Jugendschutzgesetz i.V.m. § 5 Jugendschutzgesetz).

Am Rosenmontagsball in Thalmassing wird die Erziehungsbeauftragung akzeptiert. Dabei werden die Angaben und Unterschriften von unseren erfahrenen Securitymitarbeitern und -mitarbeiterinnen zuverlässig und genau geprüft.

Für die standardisierte Prüfung haben wir für euch ein Formular vorbereitet, dass ihr unten auf dieser Seite zum Download findet.